02.11.2015
Ausdehnung der Mautpflicht auf vierstreifige Bundesstrassen und Absenkung der Mautpflichtsgrenze von derzeit 12 to auf 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht!
Sehr geehrte Kunden,
WICHTIGE MITTEILUNG:
Die Gesetzesänderung durch den BMVI tritt zum 01.10.15 in Kraft.
Es beinhaltet die Ausdehnung der Mautpflicht auf vierstreifige Bundesstrassen und Absenkung der Mautpflichtsgrenze von derzeit 12 to auf 7,5 to. zulässiges Gesamtgewicht !
Mehrkosten auf die Gesamtfracht für Speditionsfirmen im Nahverkehr = 2,5 %
Ihr
ERKA-TEAM