Spanien: Verbot für Fahrer, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen

01.12.2022

Am 2. September dieses Jahres trat in Spanien ein Verbot des Be- und Entladens der Fahrzeuge durch die Fahrer in Kraft. Die Vorschriften, Teil der gesetzlichen Änderungen im Königlichen Gesetzesdekret 3/2022, gelten für die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Fahrer von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen dürfen nicht mehr am Be- oder Entladen von Waren oder Lademitteln teilnehmen. Die Regelung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Spediteurs oder des Fahrers.